Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2003 - L 17 U 258/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,15954
LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2003 - L 17 U 258/00 (https://dejure.org/2003,15954)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26.11.2003 - L 17 U 258/00 (https://dejure.org/2003,15954)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26. November 2003 - L 17 U 258/00 (https://dejure.org/2003,15954)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,15954) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Veranlagung im Rahmen eines geltenden Gefahrtarifs; Bildung von Gefahrtarifstellen unter Berücksichtigung eines Risikoausgleichs; Abstufung der Beiträge nach der Unfallgefahr (Gefahrklassenbildung); Eingeschränkte gerichtliche Überprüfung von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 12.12.1985 - 2 RU 40/85

    Unfallversicherung - Gefahrklassenbildung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2003 - L 17 U 258/00
    Als gesetzliche Vorgaben sind insoweit die in den einschlägigen Bestimmungen zum Ausdruck gekommenen Zielvorstellungen und Wertentscheidungen sowie die tragenden Grundsätze des Unfallversicherungsrechts zu beachten (BSGE 55, 26, 27; BSG SozR 2200 § 731 Nr. 2).

    Die Prüfung, ob der Gefahrtarif die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Regelung trifft, ist nicht Aufgabe der Gerichte (BSG SozR 2200 § 731 Nr. 2; BSG NZA, a.a.O. und SGb a.a.O.); die Abwägung zwischen mehreren, jeweils für die eine oder andere Regelung bei der Gestaltung des Gefahrtarifs wesentlichen Gesichtspunkte und die daraus folgende Entscheidung obliegen dem Unfallversicherungsträger (BSG SozR 3 - 2200 § 809 Nr. 1).

    Bei komplexen und sich sprunghaft entwickelnden Sachverhalten ist ihm ein zeitlicher Anpassungsspielraum zuzubilligen, um weitere Erfahrungen zu sammeln, Klarheit zu gewinnen und Mängel in den Regelungen zu beseitigen (BSG SozR 2200 § 731 Nr. 2; SozR 3 - 2200 § 809 Nr. 1; BSG NZA, a.a.O. und SGb, a.a.O.).

    Zumindest für eine Übergangszeit sind der gewisse Härten als hinnehmbar angesehen worden (BSG SozR 2200 § 731 Nr. 2).

  • BSG, 14.12.1967 - 2 RU 60/65

    Zugang einer Einschreibesendung - Aushändigung an Postabholer - Zugangszeitpunkt

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2003 - L 17 U 258/00
    Bei der inhaltlichen Gestaltung der Gefahrtarife ist den Berufsgenossenschaften ein nicht zu eng bemessener Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum eingeräumt, soweit sie innerhalb der ihnen erteilten gesetzlichen Ermächtigung Recht setzen (BSGE 27, 237, 240; BSG SozR 2200 § 725 Nr. 10; BSG Urteil vom 21.08.1991 - 2 RU 54/90 - = NZA 1992, 335 ff.; BSG Urteil vom 18.10.1994 - 2 RU 6/94 - = SGb 1995, 253, 255 sowie zuletzt Urteil vom 24.06.2003, a.a.O.).

    Da der Gefahrtarif sich ohnehin eher wie ein Belastungstarif auswirkt, ist die Berufsgenossenschaft nicht gehindert, unterschiedliche Betriebsarten, bei denen die Gefahrenlage ähnlich ist, zusammen zu fassen, auch wenn die Betriebe sich in anderer Hinsicht unterscheiden (vgl. BSGE 27, 237, 240) sowie - zum streitigen GT der Beklagten - Bayer. LSG Breithaupt 2003, 42 ff.).

  • BSG, 24.06.2003 - B 2 U 21/02 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsveranlagung - Gefahrtarif 1998 -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2003 - L 17 U 258/00
    Bei der Einordnung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung in das SGB ist keine grundsätzliche Neuregelung des Beitragsrechts erfolgt; es ist vielmehr - wie das BSG im Urteil vom 24.06.2003 - B 2 U 21/02 R - dargelegt hat, im Wesentlichen das zuvor geltende Recht übernommen worden.

    Bei der inhaltlichen Gestaltung der Gefahrtarife ist den Berufsgenossenschaften ein nicht zu eng bemessener Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum eingeräumt, soweit sie innerhalb der ihnen erteilten gesetzlichen Ermächtigung Recht setzen (BSGE 27, 237, 240; BSG SozR 2200 § 725 Nr. 10; BSG Urteil vom 21.08.1991 - 2 RU 54/90 - = NZA 1992, 335 ff.; BSG Urteil vom 18.10.1994 - 2 RU 6/94 - = SGb 1995, 253, 255 sowie zuletzt Urteil vom 24.06.2003, a.a.O.).

  • BSG, 24.01.1991 - 2 RU 62/89

    Bemessung des Beitrages in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2003 - L 17 U 258/00
    Die Prüfung, ob der Gefahrtarif die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Regelung trifft, ist nicht Aufgabe der Gerichte (BSG SozR 2200 § 731 Nr. 2; BSG NZA, a.a.O. und SGb a.a.O.); die Abwägung zwischen mehreren, jeweils für die eine oder andere Regelung bei der Gestaltung des Gefahrtarifs wesentlichen Gesichtspunkte und die daraus folgende Entscheidung obliegen dem Unfallversicherungsträger (BSG SozR 3 - 2200 § 809 Nr. 1).

    Bei komplexen und sich sprunghaft entwickelnden Sachverhalten ist ihm ein zeitlicher Anpassungsspielraum zuzubilligen, um weitere Erfahrungen zu sammeln, Klarheit zu gewinnen und Mängel in den Regelungen zu beseitigen (BSG SozR 2200 § 731 Nr. 2; SozR 3 - 2200 § 809 Nr. 1; BSG NZA, a.a.O. und SGb, a.a.O.).

  • BSG, 21.08.1991 - 2 RU 54/90

    Arbeitnehmerüberlassung - Gefahrtarifstelle - Unfallversicherungsbeitrag

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2003 - L 17 U 258/00
    Bei der inhaltlichen Gestaltung der Gefahrtarife ist den Berufsgenossenschaften ein nicht zu eng bemessener Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum eingeräumt, soweit sie innerhalb der ihnen erteilten gesetzlichen Ermächtigung Recht setzen (BSGE 27, 237, 240; BSG SozR 2200 § 725 Nr. 10; BSG Urteil vom 21.08.1991 - 2 RU 54/90 - = NZA 1992, 335 ff.; BSG Urteil vom 18.10.1994 - 2 RU 6/94 - = SGb 1995, 253, 255 sowie zuletzt Urteil vom 24.06.2003, a.a.O.).
  • BSG, 22.03.1983 - 2 RU 27/81

    Aufstellung eines Gefahrtarifs - Veranlagung abgrenzbarer Unternehmensteile -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2003 - L 17 U 258/00
    Als gesetzliche Vorgaben sind insoweit die in den einschlägigen Bestimmungen zum Ausdruck gekommenen Zielvorstellungen und Wertentscheidungen sowie die tragenden Grundsätze des Unfallversicherungsrechts zu beachten (BSGE 55, 26, 27; BSG SozR 2200 § 731 Nr. 2).
  • BSG, 18.10.1994 - 2 RU 6/94

    Unfallversicherung - Gefahrklasse

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2003 - L 17 U 258/00
    Bei der inhaltlichen Gestaltung der Gefahrtarife ist den Berufsgenossenschaften ein nicht zu eng bemessener Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum eingeräumt, soweit sie innerhalb der ihnen erteilten gesetzlichen Ermächtigung Recht setzen (BSGE 27, 237, 240; BSG SozR 2200 § 725 Nr. 10; BSG Urteil vom 21.08.1991 - 2 RU 54/90 - = NZA 1992, 335 ff.; BSG Urteil vom 18.10.1994 - 2 RU 6/94 - = SGb 1995, 253, 255 sowie zuletzt Urteil vom 24.06.2003, a.a.O.).
  • BSG, 18.10.1984 - 2 RU 31/83

    Arbeitsunfall - Zuschläge - Durchschnittsunfallbelastungsziffer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2003 - L 17 U 258/00
    Bei der inhaltlichen Gestaltung der Gefahrtarife ist den Berufsgenossenschaften ein nicht zu eng bemessener Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum eingeräumt, soweit sie innerhalb der ihnen erteilten gesetzlichen Ermächtigung Recht setzen (BSGE 27, 237, 240; BSG SozR 2200 § 725 Nr. 10; BSG Urteil vom 21.08.1991 - 2 RU 54/90 - = NZA 1992, 335 ff.; BSG Urteil vom 18.10.1994 - 2 RU 6/94 - = SGb 1995, 253, 255 sowie zuletzt Urteil vom 24.06.2003, a.a.O.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht